Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)
Als zugelassener Bildungsträger können Sie Bildungsgutscheine sowie Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine entgegennehmen und bei den Agenturen für Arbeit bzw. den Jobcentern abrechnen. Sie erschließen so eine völlig neue Zielgruppe, stärken Ihre Organisation und profitieren dabei von staatlicher Förderung. Wir unterstützen Sie von der Antragstellung bis zur Zertifizierung, begleiten Sie dabei auf Ihrem Weg zum zugelassenen Bildungsträger und entwickeln gemeinsam mit Ihnen individuell abgestimmte Maßnahmenkonzepte.
Jetzt Anfrage stellenAblauf und Vorgaben zur Träger- und Maßnahmezulassung nach AZAV
1. Aufbau der organisatorischen und infrastrukturellen Voraussetzungen
2. Entwicklung und Implementierung eines Systems zur Sicherung der Qualität
3. Trägerzulassung
4. Maßnahmezulassung
Auszug unseres Leistungsangebots im Bereich AZAV Beratung
Wir überprüfen die grundsätzliche Anerkennungsfähigkeit Ihrer Organisation sowie Ihrer Bildungsmaßnahmen nach AZAV und ermitteln den notwendigen Handlungs- oder Anpassungsbedarf.
Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) fordert von den Bildungsträgern u.a. den Nachweis, ein System zur Sicherung der Qualität aufzubauen und aufrechtzuerhalten. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine funktionale und praxistaugliche Lösung die den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen alle notwendigen Vorraussetzungen zur Zulassung als Bildungsträger nach AZAV.
Wir konzipieren und Entwickeln mit Ihnen Bildungsmaßnahme, die den Förderungsbedingungen der AZAV entsprechen.
Die Fachkundige Stelle prüft ihren Antrag auf Träger- und/oder Maßnahmezulassung im Auftrag der Anerkennungsstelle der Bundesagentur für Arbeit. Wir greifen auf unsere langjährigen Erfahrungen mit verschiedenen Zertifizierungsstellen zurück und finden mit Ihnen den für Sie passenden Anbieter.
Wir begleiten Sie im Rahmen der Trägerzulassung beim Vor-Ort-Audit. So führen wir Sie erfolgreich zur Zulassung als Bildungsträger nach AZAV.