Arbeitssicherheit

Erfüllen Sie bereits alle gesetzlichen Anforderungen im Bereich der Arbeitssicherheit? Sind Sie unsicher, welche Vorgaben für Sie verpflichtend sind? Ermüden Sie die unzähligen Vorschriften, Regelwerke und die ständigen Änderungen darin? Hand aufs Herz! Ihnen ist die Arbeitssicherheit Ihrer Mitarbeiter zwar sehr wichtig und Sie möchten kein Risiko eingehen, Sie wissen aber nicht wo Sie anfangen sollen oder ob die bereits umgesetzten Maßnahmen im Arbeitsschutz die gesetzlichen Anforderungen erfüllen? Unsere Kompetenz liegt genau darin, Ihnen diese Arbeit abzunehmen. Wir agieren zuverlässig, kompetent und strukturiert als Sicherheitsingenieure (Fachkräfte für Arbeitssicherheit), immer auf dem aktuellen gesetzlichen Stand und ausgerichtet auf die für Ihr Unternehmen passende Lösung.

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Auszug unseres Leistungsangebots im Bereich Arbeitssicherheit

Unfall- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz sind oft erst auf den zweiten Blick erkennbar. Unsere Sicherheitstechnische Betreuung gibt Ihnen Gewissheit, die Anforderungen der Berufsgenossenschaften und der Arbeitsschutzbehörden zu erfüllen.

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten wir Sie in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten. Wir begleiten Sie kooperativ und zielorientiert und sorgen so für sichere Arbeitsbedingungen Ihrer Mitarbeiter.

Die regelmäßige Schulung Ihrer Mitarbeiter zum Arbeitsschutz ist eine Kernanforderung an jedes Unternehmen. Wir übernehmen diese für Sie und führen sie praxisnah, lösungsorientiert und zugeschnitten auf Ihre Erfordernisse durch.

Die Arbeitsplatzanalyse/Gefährdungsbeurteilung soll arbeitsbezogene Gefährdungen frühzeitig erkennen und diese  verhindern, noch bevor Unfälle am Arbeitsplatz auftreten oder die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter beeinträchtigt wird. Wir greifen auf unsere reichhaltigen Erfahrungen zurück und setzen dies für Ihr Unternehmen um.

Sollte es Zwischenfällen oder zu arbeitsbedingten Unfällen in Ihrem Unternehmen kommen, übernehmen wir für Sie die gesetzlich geforderte Unfalluntersuchung und leiten für Sie daraus die erforderlichen Korrekturmaßnahmen ab.

Das Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) leget fest, dass jedes Unternehmen, unabhängig von der Beschäftigtenanzahl, über eine betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutzorganisation verfügt. Wir übernehmen deren Aufbau und Überwachung für Sie.

Das international anerkannte SCC-Zertifikat setzt sich zunehmend als Qualitätsnachweis für Arbeitssicherheit durch. Für eine SCC-Zertifizierung ist ein SCC-Prüfungsnachweis der operativ tätigen Mitarbeiter und Führungskräfte zwingend erforderlich. Wir schulen Ihre Mitarbeiter und sind berechtigt die Prüfung abzunehmen.

Als Unternehmen sind Sie verpflichtet für optimale Bedingungen im Hinblick auf Arbeitsschutz und  Betriebssicherheit zu schaffen. Hierzu zählen die Bereitstellung von Schutzausrüstung, die physische Absicherung von scharfen Ecken, Kanten und anderen Gefahrenstellen, ein umweltgerechter Umgang mit Gefahrstoffen, Zutrittskontrolle sowie schnelle Erste Hilfe bei Unfällen. Wir unterstützen Sie mit unserer Erfahrung und Blick für’s Detail.

Durch Betriebsbegehungen können Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz rechtssicher umgesetzt und kontinuierlich verbessert werden. Zudem sind Betriebsbegehungen verpflichtend, regelmäßig  durchzuführen. Wir bereiten die Betriebsbegehungen für Sie  vor und sorgen für Sie dafür, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) fordert der von Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss (kurz: ASA) zu bilden. ASA-Sitzungen sind unverzichtbar um sich mit allen Akteuren des betrieblichen Arbeitsschutzes auszutauschen. Wir übernehmen die Aufgabe als neutraler, unabhängiger und vermittelnder Sachkundiger. Stets im Besten Interesse Ihres Unternehmen und Ihrer Mitarbeiter. 

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