Verbesserung

  1. Allgemeines
  2. Nichtkonformität und Korrekturmaßnahmen
  3. Fortlaufende Verbesserung

1. Allgemeines

Die Norm DIN EN ISO 9001:2015 stellt zwei grundlegende Ansprüche an eine Verbesserung:

  1. Das Ergebnis muss den Anforderungen der gegenwärtigen und zukünftigen Kunden entsprechen.
  2. Die Kundenzufriedenheit soll durch die Verbesserung erhöht werden.

Verbesserungsmaßnahmen werden daher wie folgt eingesetzt:

  • Zur Verbesserung von Produkten und Dienstleistungen, basierend auf aktuellen Anforderungen und zukünftigen Erwartungen und Erfordernissen
  • Zur Korrektur, Abwendung oder Verringerung unerwünschter Auswirkungen
  • Zur Verbesserung der Leistung und der Wirksamkeit des QM-Systems

2. Nichtkonformität und Korrekturmaßnahmen

Sollte es bei der Produktion, Dienstleistungserbring oder Reklamation zu einer Nichtkonformität, d.h. Nichterfüllung der Anforderungen, kommen, müssen ebenfalls entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.

Laut Norm muss das Unternehmen im Falle einer Nichtkonformität:

  • Zeitnah reagieren
  • Die notwendigen Maßnahmen ermitteln
  • Die ermittelten notwendigen Maßnahmen einleiten
  • Die Wirksamkeit der eingeleiteten Maßnahmen kontrollieren
  • Risiken und Chancen, welche vorher während der Planung bestimmt wurden, aktualisieren, falls erforderlich
  • Das QM-System anpassen, falls erforderlich

=> Korrekturmaßnahmen müssen den Auswirkungen der Nichtkonformität gegenüber angemessen sein.

Das Unternehmen muss zudem die folgende notwendige dokumentierte Information als Nachweis aufbewahren:

  • Art der Nichtkonformität sowie alle getroffenen Maßnahmen
  • Die Ergebnisse aller ergriffenen Korrekturmaßnahmen

3. Fortlaufende Verbesserung

Die fortlaufende Verbesserung bezieht sich hauptsächlich auf das QM-Systems des Unternehmens selbst. Dabei muss die Unternehmensleitung die Eignung,  Angemessenheit und Wirksamkeit des Systems berücksichtigen

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